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29.03.2017
Übergangsfrist endet am 1. April
Dann müssen Ärzte zwingend zertifizierte Software für die Ausstellung von Heilmittelverordnungen einsetzen, denn die zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung vereinbarte Übergangsregelung endet Ende März.
Hier geht es zur entsprechenden Meldung der KBV