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Kommissionen im Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK)

Der Gesamtvorstand beruft zur Vorbereitung berufsständischer und politischer Entscheidungen Kommissionen, deren Aufgabe es ist, zu vom Gesamtvorstand definierten konkreten Themen schriftlich begründete Beschlussvorlagen zu erarbeiten.
Die Kommissionen bestehen aus drei bis sieben Mitgliedern mit besonderer Sachkunde, die vom Vorstand aus den Nominierungen der Landesverbände ausgewählt und dem Verbandstag zur Wahl vorgeschlagen werden.

Mit der Berufung der jeweiligen Kommission setzt der Gesamtvorstand eine Frist, binnen derer die Arbeit abgeschlossen werden soll. Die Kommissionen geben in der Zwischenzeit zu jeder Sitzung des Gesamtvorsatndes einen kurzen schriftlichen Zwischenbericht, um so sicherzustellen, dass die Überlegungen der Kommissionen und die Intentionen des Gesamtvorsatndes auch weiterhin übereinstimmen. Die Mitglieder der Kommission benennen aus ihrer Mitte einen Sprecher.