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29.07.2021

Hochwasserkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz

Die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben sich im Nachgang auf weitere Hinweise insbesondere zu Abrechnungsfragen verständigt.

Bereits am 20.07.2021 hat der GKV-Spitzenverband über die befristete Ausnahmeregelung zum Behandlungsort bei vom Hochwasser betroffenen Heilmittelpraxen informiert. Die Regelungen gelten nunmehr bis 30.09.2021.

Heilmittelpraxen, bei denen die abrechnungsbegründen Originalverordnungen für vor Hochwasserbeginn durchgeführte Behandlungen gänzlich verlorengegangen sind und keine „Ersatzverordnungen“ oder „Verordnungskopien“ vorliegen und auch kein Abrechnungsdatensatz vorhanden ist (vgl. Fallgestaltung 4. des anliegenden Papiers), bitten wir, sich bei ihrem Berufsverband zu melden. Um den Krankenkassen einen Überblick zu verschaffen, werden die Berufsverbände dem GKV-Spitzenverband zeitnah eine Liste der betroffenen Heilmittelpraxen zur Verfügung stellen.

Bitte melden Sie sich über info@nrw.physio-deutschland.de oder der Telefonnummer des Landesverbandes 0221-9318780.

Heilmittelpraxen, die keinem Berufsverband angehören, können sich direkt beim GKV-Spitzenverband unter der Emailadresse heilmittel(at)gkv-spitzenverband.de melden.

Der GKV-Spitzenverband wird gemeinsam mit den Krankenkassen zeitnah eine Härtefallregelung in Bezug auf die Abrechnung prüfen.