A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise

Passwort vergessen?

Bitte Ihre Mitgliedsnummer sowie die Postleitzahl eingeben. Sie erhalten dann umgehend Anweisungen zum Zurücksetzen des Passworts zugesandt.





Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen
 

 

28.04.2020

AOK Rheinland/Hamburg verzichtet auf Genehmigungsverfahren ab Mai

Der Wegfall des Genehmigungsverfahrens bei der AOK Rheinland/Hamburg gilt für alle Verordnungen, die nach dem 30.4.2020 ausgestellt werden. Wir begrüßen diese Entscheidung im Sinne einer patientengerechten unbürokratischen Versorgung mit physiotherapeutischen Leistungen in diesen außerordentlichen Zeiten.

Bitte beachten Sie ansonsten die Liste des GKV-Spitzenverbandes zum Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Absatz 4 Heilmittel-RL (Ärzte) sowie § 7 Absatz 4 Heilmittel-RL (Zahnärzte)

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/genehmigung_ausserhalb_regelfall/20200501_Genehmigungsverfahren_Heilmittel_Stand_01.05.2020.pdf