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Sicherheitstechnik nach den Unfallverhütungsvorschriften der BGW

Erstschulung

Datum
Donnerstag, 10.04.2025
Ort
Microsoft Teams LV Nordrhein-Westfalen
Online Live Schulung des LV Nordrhein-Westfalen
Kurszeiten

Online Kurszeiten 15.00 bis 20.00 Uhr

Datum: Donnerstag, 10.04.2025 15:00–20:00 Uhr

Referent(in):

Auskunft

Fortbildung auch für: Logopäden, Ergotherapeuten, Masseure/med. Bademeister, Podologen

Veranstalter

Deutscher Verband für Physiotherapie- LV Nordrhein-Westfalen e.V.

Kursnummer 25008
Referent(in) Maier, Reiner, Emmerich Malte
Preis für Mitglieder € 120,00
Preis für Nichtmitglieder € 160,00

Inhalt

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet seit 1997 alle Betriebe zur sicherheitstechnischen Betreuung, sofern ein oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt sind – unabhängig vom Ausmaß der Beschäftigung. Seit dem Inkrafttreten haben wir hierfür eine Rahmenvereinbarung mit der Firma Volker H. Frühstück geschlossen, die Mitgliedern des Landesverbandes für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sowie über die Medizingeräteprüfung (MPG) günstige Konditionen bietet.


Mit Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 wurde eine Flexibilisierung für mittlere und kleinere Betriebe eingeräumt. Neben der Fachberatung bei Bedarf (bis zu 10 Beschäftigte) und der Betreuung mit festen jährlichen Mindesteinsatzzeiten (ab 11 Beschäftigte) gibt es die Alternativbetreuung (bis zu 50 Beschäftigte).


Bei der Alternativbetreuung qualifiziert sich der Unternehmer selbst für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und organisiert sein eigenes Sicherheitsmanagement. Hierzu muss er ein Seminar (Erstschulung) mit insgesamt 6 Unterrichtseinheiten und regelmäßige Fortbildungen absolvieren. Er führt selbst die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb durch, legt Schutzmaßnahmen fest und entscheidet selbst, wann ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (bei Bedarf und bei bestimmten Anlässen, siehe BGV A2) benötigt wird.

Seit Januar 2015 fordern die  staatlichen Aufsichtsbehörden  auch bei der bedarfsorientierten  alternativen  Betreuung für die Anerkennung eine schriftliche Bestellung in Form eines Betreuungsvertrages. Als Kooperationspartner der BGW und Schulungsgeber für die bedarfsorientierte alternative Betreuung  weisen wir  darauf hin, dass mit einem zusätzlichen Betreuungsvertrag weitere Kosten entstehen.

Die Anschlussvereinbarung kann nach der Schulung in einem Rahmenvertrag, der die Prüfkriterien der Aufsichtsbehörden erfüllt, mit Herrn Maier ( Maicon GmbH ) geschlossen werden. 

Anhänge

Betreuungsvereinbarung


Anmeldung zu dieser Fortbildung

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Rechnungsanschrift:


Bitte senden Sie uns als Nicht-Mitglied eine Kopie Ihrer Berufsurkunde per E-Mail, Fax oder Post zu.



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