Vergütungssätze der Postbeamtenkrankenkasse steigen ab dem 1. Mai 2025
Neben den Vergütungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) steigen nun auch die Vergütungssätze der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die Erhöhungen gelten ab dem 1. Mai 2025.
Die Erhöhungen gelten für alle Behandlungen von Postbeamten (Mitgliedergruppe A), die ab dem 1. Mai 2025 durchgeführt werden.
Alternativ bleibt aber auch die neu geschaffene Möglichkeit bestehen, A-Versicherte der PBeaKK privat abzurechnen, also analog den B-Versicherten. Dies kannn mit den Post-Patient*innen zuvor vereinbart (idealerweise schriftlich über den Honorar-/Behandlungsvertrag) und dann privat in Rechnung gestellt werden.
Ebenfalls erfreulich: Die Postbeamtenkrankenkasse hat in ihre A-Liste noch eine neue Abrechnungsposition aufgenommen - den "Physiotherapeutischen Befund", der bei Bedarf mit 16,50 Euro abgerechnet werden kann. Wir begrüßen diesen Schritt in die richtige Richtung ausdrücklich!
Denn die Vergütung einer Befundposition bei den Kostenträgern ist uns seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Bei der Vereinbarung im Rahmen der Blankoverordnung ist uns die Bezahlung dieser Leistung erfolgreich gelungen und wird dort gleich zweifach (über die Physiotherapeutische und die Bedarfs-Diagnostik) von den Kostenträgern vergütet. Die Aufnahme einer neuen Position zur Befundung bei der Postbeamtenkrankenkasse sehen wir als weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Vergütung dieser Leistung, die noch nicht bei allen Kostenträgern im wahren Wortsinne "honoriert" wird.
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