Passwort vergessen?
Bitte Deine Mitgliedsnummer sowie die Postleitzahl eingeben. Du erhälst umgehend Anweisungen zum Zurücksetzen des Passworts zugesandt.
Übersicht Genehmigungsverfahren:
aktuell und auf dem neuesten Stand (Stand 06. März 2015)
Egal, ob Genehmigung außerhalb des Regelfalls oder Genehmigung bei längerfristigem Behandlungsbedarf – der GKV-Spitzenverband veröffentlicht seit einiger Zeit eine Übersicht der Krankenkassen, die auf das Genehmigungsverfahren gemäß § 8 Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie (HMR) bestehen beziehungsweise verzichten.
Die Krankenkassen berichten zunächst dem GKV-Spitzenverband über Änderungen im Genehmigungsverfahren. Deshalb bildet die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes stets den aktuellen Stand bei Genehmigungen außerhalb des Regelfalls ab. Verzichtet eine Krankenkasse auf die Genehmigung für Verordnungen außerhalb des Regelfalls, so verzichtet sie in der Regel dann auch auf eine Genehmigung bei längerfristigem Behandlungsbedarf im Sinn des § 8 Abs. 5 HMR. Somit deckt die Liste beide Varianten des Genehmigungsverfahrens ab.
Achtung: Änderungen im Vergleich zur vorherigen Übersicht ergeben sich bei folgenden Krankenkassen: BKK BJB (fusioniert mit BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER), BKK Essanelle (fusioniert mit der DAK) BKK Kassana (fusioniert mit BKK Verbund Plus), BKK Medicus (fusioniert mit BKK VBU), BKK Victoria D.A.S. (fusioniert mit der BIG), energie BKK, Esso BKK (fusioniert mit der BKK Novitas), IKK Nord und Shell BKK/LIFE (fusioniert mit der DAK).
Weitere Informationen für Freiberufler finden Interessierte hier.