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17.04.2020

Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht einheitliche Vorgaben zum Arbeitsschutz gegen das Corona-Virus

Am 16. April 2020 hat der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil umfassende Informationen rund um den Arbeitsschutz während der Corona-Krise veröffentlicht. Diese Angaben sind auch für Physiotherapeuten von Bedeutung.

In einem sechsseitigen Papier bildet der Arbeitsminister zahlreiche Szenarien zum Arbeitsschutz an den verschiedensten Betriebsstätten ab. Die Kernpunkte aus den Arbeitsschutzstandards des Ministeriums decken sich mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und damit auch mit unseren Empfehlungen zum Patienten- und Hygienemanagement in den Physiotherapiepraxen – hier der Link zu unseren Infografiken zu diesem Thema. Neben der Bereitstellung von Desinfektionsmittel, der Abstandsregelung, der Aufforderung möglichst gut zu lüften, beschreibt das Papier auch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Mindestabstand unterschritten, dann Mund-Nasen-Schutz tragen

Für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz gibt eine klare Regelung: „Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden. Im Rahmen einer physiotherapeutischen Behandlung, die den Mindestabstand unterschreitet, müssen sowohl Behandler als auch Patienten einen Mundschutz tragen.

Muss der Praxisinhaber für seine Patienten nun auch Mund-Nasen-Schutz vorhalten? Im Prinzip ja! Wenn wir uns allerdings auf die dringende Empfehlung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Bundesländer von Mittwoch dieser Woche beziehen, sollten die meisten Patienten bereits mit einem Mundschutz in der Praxis zu ihrem Termin eintreffen.

"Wir empfehlen den Praxisinhabern, das Thema Mund-Nasen-Schutz am besten direkt mit dem Patienten bei der telefonischen Terminabsprache anzusprechen und den Patienten zu bitten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen oder aber einen zum Termin mitzubringen", erklärt Ursula Cüppers-Böhle, Geschäftsführerin von PHYSIO-DEUTSCHLAND. Hat der Patient keinen zum Termin dabei und der Mindestabstand von 1,5 Meter wird während der Behandlung unterschritten, muss der Praxisinhaber einen einfachen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen.

Ressourcenschonender Umgang mit Schutzmaterialien

Am 14. April 2020 hat das Robert-Koch-Institut eine aktualisierte Version seiner Empfehlungen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz, ffp2-Masken und weiteren Schutzartikeln veröffentlicht. Damit reagiert das RKI auf die nach wie vor bestehenden Engpässe bei der Lieferung von entsprechenden Schutz– und Hygieneartikeln. Die Empfehlungen sollen ausdrücklich nur bei nicht ausreichend vorhandenem Material - also in Notsituationen – zur Anwendung kommen.

Haben Sie Fragen zu Covid-19? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info(at)physio-deutschland.de. Wir antworten Ihnen schnellstmöglich!