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08.10.2025

Anbindung an die Telematikinfrastruktur soll verschoben werden

Die Frist für die Anbindung der Heilmittelerbringenden an die Telematikinfrastruktur (TI)soll laut Regierungsparteien auf den 01. Oktober 2027 nach hinten verschoben werden.

Heute findet eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur „Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" statt. Im Rahmen dieses Gesetzesentwurfs haben die Regierungsparteien Änderungsanträge eingebracht.

Im sogenannten Omnibusverfahren soll so die Frist zur Anbindung der Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur auf den 1. Oktober 2027 nach hinten verschoben werden. Die Begründung aus dem Änderungsantrag: Die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung und der Hilfsmittelverordnung werden sich nach hinten verschieben. Das hat zur Folge, dass auch die Verpflichtung für Heilmittelerbringer und für Hilfsmittelerbringer zum Anschluss an die Telematik-infrastruktur zeitlich nach hinten verschoben werden muss.

„Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber mit dieser Maßnahme Klarheit für die Physiotherapiepraxen schafft und die Frist nach hinten verschiebt. Als Verband unterstützen wir unsere Mitgliedspraxen weiterhin darin, in den nächsten Monaten die Vorüberlegungen und ersten Schritte in Richtung Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu gehen und sich darauf vorzubereiten“, betont Markus Norys, stellvertretender Vorsitzender von Physio Deutschland.