Heilmittel-Vereinbarung: Richtgrößen in Nordrhein steigen
Bei den Heilmitteln steigt das Ausgabenvolumen 2015 um 7,3 Prozent gegenüber 2014 auf knapp 552 Millionen Euro. Die Richtgrößen werden entsprechend angepasst und gelten ab 1. Januar 2015.
Es ist in allen von der Richtgröße betroffenen Fachgruppen eine Steigerung zu verzeichnen. Bereits für 2014 konnten weitere, regionale Praxisbesonderheiten vereinbart werden, die in Nordrhein den bundesweiten Katalog der Praxisbesonderheiten ergänzen.
Die Anerkennung als Praxisbesonderheit setzt in jedem Fall die Dokumentation einer gesicherten Diagnose voraus. Die Praxisbesonderheiten gelten auch in 2015, sie werden jedoch nicht mit Symbolziffern, sondern über die Kombination von ICD-10-Code und Diagnoseschlüssel gemäß Heilmittel-Richtlinie gekennzeichnet.
Wird das vereinbarte Heilmittelausgabenvolumen um mindestens drei Prozent unterschritten, kann auf eine flächendeckende Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichtet werden.
Quelle: kvno