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18.07.2018

Verhandlungsergebnis mit der DGUV – erste Informationen

Die Verhandlungen der Berufsverbände mit der Deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung (DGUV) sind abgeschlossen. Das Ergebnis sieht vor, dass es ab dem 01. August 2018 eine Erhöhung um 9,55 Prozent und zum 01. April 2019 eine weitere Steigerung der Preise um circa 7,63 Prozent geben wird. Allerdings befindet sich das Ergebnis noch in der internen Abstimmung bei der DGUV und steht daher noch unter Vorbehalt.

Zusammen mit den Anpassungen aus 2017 zum 01. März und 01. Oktober 2017 steigen die Preise im Bereich der DGUV damit bis ins Jahr 2020 um insgesamt circa 28,7 Prozent.

Achtung: Wie im letzten Jahr, ist nach Veröffentlichung der Ergebnisniederschrift der Sitzung des Reha-Ausschusses, mit welcher bis spätestens Ende Juli gerechnet wird, noch eine formale Widerspruchsfrist der nicht am Ausschuss beteiligten UV-Träger abzuwarten, bevor die neuen Gebühren in Kraft treten.

Unsere dringende Bitte daher an Sie: Abrechnungen sollten nach Möglichkeit bis zum Ende der Widerspruchsfrist (spätestens Mitte-/Ende August) zurückgehalten werden, um Aufwände für Nachberechnungen auf beiden Seiten zu vermeiden. Sollte einer der UV-Träger Widerspruch einlegen, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Die neuen Preise gelten ab 01. August 2018 für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.  Juli 2018 abgegeben wird. Die neuen Preise ab 01. April 2019 gelten für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31. März 2019 erfolgt.