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01.10.2021

Update: Die 3G Regeln gelten ab dem 01.10. nicht für medizinisch notwendige Behandlungen

Mit Inkrafttreten der Coronaschutzverordnung vom 17.08.2021 in der ab dem 01.10.2021 gültigen Fassung haben sich die Regelungen in Bezug auf physiotherapeutische Behandlungen geändert.

Medizinische und pflegerische Dienstleistungen - wie die Physiotherapie - sind nunmehr von den körpernahen Dienstleistungen des § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Coronaschutzverordnung ausdrücklich ausgenommen.

Damit ist für die Inanspruchnahme, den Besuch und das Ausüben der Physiotherapie kein negativer Test mehr erforderlich.

Hier geht es zu aktuellen Verordnung.

Wir haben unsere Mitglieder bereits gestern über die neue Verordnung informiert. Den Newsletter finden Sie auch wie gewohnt im geschützten Mitgliederbereich der Homepage www.nrw.physio-deutschland.de.