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02.01.2017

Übergangsfrist für nicht zertifizierte Software bei ärztlichen Verordnungen.

Wie berichtet ist ab dem 1. Januar der Einsatz verordnungssicherer Software in den Arztpraxen verbindlich. Trotzdem haben dies nicht alle Software Anbieter umgesetzt.

Noch nicht alle der über 200 Anbieter von Praxisverwaltungsprogrammen (für die ärztliche Praxis) haben sich zertifizieren lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)und der GKV-Spitzenverband haben deshalb beschlossen, den noch nicht zertifizierten Anbietern – in der Regel Anbieter mit geringem bis sehr geringem Marktanteil (teils mit nur einem einzigen Kunden!) - eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2017 zu gewähren.

Die sechs größten Anbieter, mit einem Marktanteil von zusammen knapp über 52%, sind aber bereits zertifiziert. Auch wenn es äußerst ärgerlich ist, dass sich noch nicht alle Anbieter haben zertifizieren lassen, so ist die Entscheidung einer Protokollnotiz mit einer Übergangsfrist aber dennoch zu begrüßen, denn rein formal betrachtet sind Verordnungen, die nicht mittels zertifizierter Softwareerstellt werden, ungültig.

Hier das Schreiben des GKV-Spitzenverbandes