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09.12.2020

Soforthilfe NRW Rückmeldeverfahren

Das Rückmeldeverfahren für die Soforthilfe NRW ist seit einigen Tagen wieder aktiviert worden. Damit besteht die Möglichkeit, eventuelle Rückzahlungen noch in diesem Jahr vorzunehmen, denn dies kann unter Umständen die Steuerlast reduzieren.

Das Wirtschaftsministerium versendet im Dezember hierzu Emails an alle Empfänger der Soforthilfe und informiert über die verschiedenen Möglichkeiten. Wenn Sie die Rückmeldeunterlagen versehentlich angefordert haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Sie können Ihre Rückmeldung unverändert wahlweise in 2020 oder 2021 vornehmen, solange Sie das Rückmeldeformular noch nicht abgeschickt haben. Das Ministerium wird Sie in diesem Fall im Frühjahr 2021 erneut ansprechen.

Wenden Sie sich in jedem Fall an Ihren Steuerberater, um Ihr Vorgehen festzulegen.

Hier geht es direkt zum Wirtschaftministerium