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03.11.2020

Reha-Sport zulässig!

In der ab dem 10.11.2020 geltenden Corona-Schutzverordnung wird klargestellt, dass Sportangebote, die aufgrund ärztlicher Verordnung erfolgen, von den Verboten ausgenommen sind. Abstandsregeln (2 Meter) sind einzuhalten.

Hier der Auszug aus § 9 der Schutzverordnung

(1a) Abweichend von Absatz 1 dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Auf-enthalts in oder auf den in Absatz 1 genannten Einrichtungen mindestens 2 Meter beträgt