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12.06.2021

Post-COVID-19-Syndrom ab 1. Juli besonderer Verordnungsbedarf – Impfnachweis Covid-19

Das Post-COVID-19-Syndrom wird bei der Heilmittelversorgung bundesweit als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt. Verordnen Ärzte ab 1. Juli Physio- oder Ergotherapie aufgrund von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion, so wird bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ihr Budget nicht mit den Verordnungskosten belastet.

Die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf wird zum 1. Juli ergänzt. Grund ist der erwartete hohe Versorgungsbedarf an bestimmten Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie im Zusammenhang mit einem Post-/Long-COVID-Syndrom.

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen.

Genaue Informationen - auch zu den ICD-Codes - erhalten unsere Mitglieder wie gewohnt zeitnah per Newsletter.

Impfnachweis Covid-19

Wer bereits gegen Covid-19 geimpft ist, kann das nun auch über sein Smartphone nachweisen. Die CovPass-App steht in den App-Stores zum Download zur Verfügung. Auf https://digitaler-impfnachweis-app.de erklärt das Robert Koch-Institut, wie die App funktioniert.

Welche Apotheke in Ihrer Nähe das digitale Impfzertifikat ausstellt sehen Sie auf ­mein-apothekenmanager.de.