Post-COVID-19-Syndrom ab 1. Juli besonderer Verordnungsbedarf – Impfnachweis Covid-19

Die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf wird zum 1. Juli ergänzt. Grund ist der erwartete hohe Versorgungsbedarf an bestimmten Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie im Zusammenhang mit einem Post-/Long-COVID-Syndrom.
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen.
Genaue Informationen - auch zu den ICD-Codes - erhalten unsere Mitglieder wie gewohnt zeitnah per Newsletter.
Impfnachweis Covid-19
Wer bereits gegen Covid-19 geimpft ist, kann das nun auch über sein Smartphone nachweisen. Die CovPass-App steht in den App-Stores zum Download zur Verfügung. Auf https://digitaler-impfnachweis-app.de erklärt das Robert Koch-Institut, wie die App funktioniert.
Welche Apotheke in Ihrer Nähe das digitale Impfzertifikat ausstellt sehen Sie auf mein-apothekenmanager.de.