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22.03.2020

Physiotherapie weiterhin zulässig

Dies hat hat das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in NRW in der soeben veröffentlichten Rechtsverordnung festgelegt. Damit ist die Öffnung der Praxen auch weiterhin möglich.

Hier geht es direkt zur Rechtsverordnung

www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-03-22_coronaschvo_nrw.pdf

Leider hat sich eine Unschärfe in die Verordnung eingeschlichen und festgelegt, dass die medizinische Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest festgestellt wird. Wir haben das Ministerium noch am heutigen Sonntag abend (22.15 Uhr) um eine Klarstellung gebeten, dass es sich dabei um eine ärztliche Verordnung handelt. Wir werden Sie weiter informieren.