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12.05.2020

Neue Rechtsverordnung ohne Beschränkung

In der aktuellen Rechtsverordnung des Landes NRW vom 11.5.2020 (aktualisiert 15.7.2020) sind die bisherigen Beschränkungen der Tätigkeiten durch ärztliche Verordnung, Bescheinigung oder dergleichen entfallen. Damit sind die Praxen im Großen und Ganzen so gestellt wie in der Vor-Corona Zeit.

Da es aber hinsichtlich Gruppengrößen/ -begrenzungen keine ganz eindeutigen Zuordnungen gibt, empfiehlt es sich dringend, dies mit dem zuständigen Gesundheitsamt zu klären. Als Orienteriung bei Kursen oder auch dem Gerätebereich sollen die Regelungen der Hygiene und Infektionsstandards des Ministeriums beachtet werden.

Hier geht es direkt zur Rechtsverordnung vom 15.7.2020

Hier die Hygiene- Infektionsstandards