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27.05.2019

Kassen im Rheinland blocken

Entgegen einer Vereinbarung aus dem 2018 betrachten die Regionalkassen (AOK, BKK, IKK und Knappschaft) die bereits getroffene Vereinbarung aus dem letzten Jahr als hinfällig. Als Begründung werden die Regelungen des TSVG angeführt.

Zur Erinnerung: Die Gebührenverhandlungen umfassten die Jahre 2018 und 2019, die auch in einer "vertragsgegenständlichen Niederschrift" so festgelegt wurde. Dort wurde eine Erhöhung der Verütungssätze von 10,5 % vereinbart. Lediglich die Frage einer struktuellen oder linearen Erhöhung blieb offen und sollte im Mai 2019 unter Berücksichtigung der ab Oktober geltenden vdek Preise abschließend geklärt werden.

Sowohl vorab als auch in den von den Verbänden vehement eingeforderten Verhandlungen erklärten die Kassen, dass sie keine Grundlage mehr sehen, eine Gebührenvereinbarung ab dem 1.7.2019 umzusetzen, da das TSVG dies durch die gesetzlichen Regelungen nicht mehr zulasse. Die Berufsverbände IFK, VDB, VPT und der Landesverband NRW haben gemeinsam die Kassen dazu aufgefordert, von dieser Haltung Abstand zu nehmen und die vereinbarte Erhöhung von 10,5 % umzusetzen. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.