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18.04.2018

Informationsserie zum Datenschutz – Teil 5: Patientenaufklärung und Honorarvereinbarung nun datenschutzkonform!

Unsere Formulare zur Honorarvereinbarung und der Patientenaufklärung zu Beginn einer Therapieserie kommen in sehr vielen unserer Mitgliedspraxen zum Einsatz, in Ihrer auch? Aufgrund der am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) haben wir beide Formulare nun "datenschutzkonform" für Sie angepasst. In dieser Meldung stellen wir Ihnen beide Formulare und den Nutzen nochmals ausführlich vor.

Alles Wichtige zum Patientenrechtegesetz für Physiotherapeuten

Das Patientenrechtegesetz (PatRG) ist seit Februar 2013 in Kraft. Der Gesetzgeber hat darin alle Rechte und Pflichten für Patienten und Behandler in neuen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 630 a bis h BGB) und im Sozialgesetzbuch V (SBG V) gebündelt. In diesen gesetzlichen Regelungen ist der Anspruch der Patienten auf Informationen rund um die Behandlung geregelt. Das hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der Physiotherapeuten.

Für die Anwendung im Alltag haben wir alle wesentlichen Informationen zusammengestellt, die Sie als Physiotherapeut - der auf ärztliche Verordnung therapiert - bei der Anwendung des Patientenrechtegesetzes im Rahmen einer physiotherapeutischen Behandlung unterstützen.

Abrechnung mit Privatpatienten: Mit der Honorarvereinbarung auf der sicheren Seite!

Hatten Sie auch schon mal Diskussionen mit einem privat versicherten Patienten, dessen Krankenkasse die Therapiekosten nicht vollständig erstattet hat? Nicht selten sind Patienten verärgert und lassen den Ärger an Ihnen aus. Mit einer Honorarvereinbarung können Sie diesem Unmut und möglichen Missverständnissen schon zu Beginn einer Therapieserie vorbeugen. Auf der Honorarvereinbarung sind alle relevanten Punkte um Rahmen der Therapie vermerkt. Diese werden mit der Unterschrift vom Patienten entsprechend bestätigt. Das bisherige Formblatt haben wir nun um die datenschutzrelevanten Angaben ergänzt. Dabei geht es zum Beispiel um die Weitergabe der Daten an ein Abrechnungszentrum und um die grundsätzliche Speicherung der therapierelevanten Patienteninformationen.

In unserer Onlinematerialbestellung können Sie den Vordruck mit Durchschlag einer rechtssicheren Honorarvereinbarung bestellen. Klicken Sie hier, um  direkt zur Materialbestellung zu gelangen.

Alle bisherigen Informationen rund um den Datenschutz und auch die entsprechenden Formblätter für die Umsetzung in Ihrer Praxis finden Mitglieder nach  dem Login hier auf unserer Homepage.

Service von PHYSIO-DEUTSCHLAND

Aktuell erhalten wir viele Fragen von Ihnen zum Datenschutz – vielen Dank dafür. Wir werden Ihre Fragen schnellstmöglich entweder direkt per Mail oder über unsere Informationsserie aufgreifen. Auf unserer Homepage sammeln wir außerdem unsere Informationen zum Datenschutz an einer zentralen Stelle und bauen einen Info-Pool zum Datenschutz für unsere Mitglieder auf – klicken Sie hier, um direkt dorthin zu gelangen.

Weitere Themen werden sein: eine Checkliste, E-Mail-Benutzung, Datenschutz in den Praxisräumen und datenschutzrechtliche Aspekte zur Praxishomepage.

Bitte senden Sie uns auch weiterhin Ihre Fragen zum Datenschutz beziehungsweise Themenwünsche für unsere Serie an info(at)physio-deutschland.de.