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06.09.2021

HMR2GO im Detail: Geballtes Vertragsrecht im Menüpunkt Wissen

Wussten Sie, dass Korrekturen von Verordnungen auch von Mitarbeiter/innen der physiotherapeutischen Praxen durchgeführt werden dürfen? Im Menüpunkt Wissen von HMR2GO, der ersten gemeinsamen App von PHYSIO-DEUTSCHLAND und dem Verband Physikalische Therapie, erfahren Sie das und viele weitere nützliche Details.

Juristische Definitionen sind im Alltag für Laien oft schwer zu finden. Dennoch kann es im Zweifel hilfreich sein, was Gesetze und Verträge zum Beispiel unter einem „Leistungserbringer“ verstehen. Um diese und viele weitere Definitionen künftig nachvollziehen zu können, klicken Sie nach dem Öffnen von HMR2GO in der Menüleiste am unteren Bildschirmrand auf Wissen. Zuerst gelangen Sie in das Glossar, das die für Sie wichtigsten Definitionen übersichtlich zusammenfasst. Am oberen Bildschirmrand können Sie über einen Reiter außerdem zu den FAQ navigieren. Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen, die uns im Laufe der letzten Monate zugesandt wurden. Über „Frage einreichen“ haben Sie außerdem die Möglichkeit, eine eigene Frage an unsere Experten zu stellen, die wir anschließend in den FAQs veröffentlichen. So bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und unterstützen unsere Arbeit für künftige Verhandlungen und Klärungen mit dem GKV-Spitzenverband.

HMR2GO ist ab sofort bei Google Play und Apple App-Store zum kostenlosen Download verfügbar. Achtung: Wir freuen uns über Anregungen und Kritik zum Projekt! Allerdings ist eine Zusendung über die FAQs dafür leider der falsche Ort. Bitte erleichtern Sie uns die Arbeit und senden uns Ihre Kommentare und weitere Fragen, die die App nicht betreffen, an info@physio-deutschland-vpt.community.

Die aktuellen Rahmenverträge, Preislisten und weitere wichtige Informationen finden Sie wie gewohnt im geschützten Mitgliederbereich unserer Homepage www.nrw.physio-deutschland.de.