Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte: Ersatzkassen lehnen Übergangsregelung ab
Seit dem 01. Juli 2017 müssen Zahnärzte Heilmittel nach der neuen Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HM-RL ZÄ) verordnen. Ab sofort fordern die Ersatzkassen, Verordnungen nur noch auf den neuen Vordrucken auszustellen und stellen sich damit gegen die vom GKV Spitzenverband ausgesprochene Empfehlung. Eine völlig unverständliche Entscheidung durch den vdek!!!
Da der Monat Juli bereits angebrochen ist, gehen wir davon aus, dass die Ersatzkassen im Juli noch kulant damit umgehen werden. Dennoch empfehlen wir unseren Mitgliedern, ab sofort nur noch neue Verordnungsvordrucke bei Versicherten der Ersatzkassen anzunehmen
Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls in einer Liste online
Seit gestern veröffentlicht der GKV-Spitzenverband auf seiner Homepage eine neue Liste zu den Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Darin enthalten sind wie bisher die Genehmigungsverfahren Ärzte und neu hinzugekommen nun auch die Genehmigungsverfahren Zahnärzte.
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