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28.12.2016

Gebührenvereinbarung mit den Ersatzkassen – höhere Preise ab 01. Januar 2017

Am 29. November 2016 fand die erste Verhandlungsrunde mit den Ersatzkassen in Berlin statt. Nach mehrstündigen, intensiven Diskussionen sind die Ersatzkassen und die Berufsverbände mit einem Lösungsvorschlag auseinander gegangen. Diesem stimmten die jeweiligen Gremien kurz vor den Weihnachtsfeiertagen zu. Hier alle Informationen zum Gebührenabschluss und den Hintergründen dazu.

Verhandlungen zweigeteilt

Die Verhandlung teilte sich im Lichte des Gesetzgebungsverfahrens zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) in zwei Blöcke auf: Im ersten Block wurde perspektivisch über die Auswirkungen der Entkoppelung von der Grundlohnsumme nach Inkrafttreten des HHVG diskutiert.

Im zweiten Block der Verhandlung ging es dann um den aktuellen Abschluss und darum, eine für beide Seiten akzeptable Zwischenlösung zu finden. Unser Ziel dabei war es, sicherzustellen, dass unsere Mitgliedspraxen nicht erst auf das Inkrafttreten des HHVG und damit bis in die zweite Jahreshälfte hinein auf die dringend erforderliche Honoraranpassung warten müssen.

Grundlohnsumme ausgeschöpft

Die neue Vereinbarung sieht eine (Mindest-)Vertragslaufzeit bis zum 30. April 2017 vor. Das Erhöhungsvolumen der strukturellen Anpassungen liegt nach unseren Frequenzstatistiken in den alten Bundesländern bei circa 2,47 Prozent und in den neuen Bundesländern bei circa 2,51 Prozent. Aktuell sind Gebührenerhöhungen noch gesetzlich an die Grundlohnsummensteigerung gebunden. Diese liegt für 2017 bei 2,5 Prozent. Mit dem Abschluss haben wir die aktuellen gesetzlichen Vorgaben ausgeschöpft und die Möglichkeit geschaffen, auf eine Abschaffung der Grundlohnsummenbindung zu reagieren.

Einziger Wermutstropfen ist, dass die Ersatzkassen trotz aller Argumente nicht bereit waren, die zeitlich auf die Jahre 2015/2016 befristete Hausbesuchspauschale Positionsnummer 29935 (Hausbesuch eines Patienten in einer sozialen Einrichtung) über den 31. Dezember 2016 hinaus zu verlängern.