Gebührenerhöhung und Änderungen 2026 – kompakt zusammengefasst!

Das Ergebnis kompakt
Die Vertragspartner haben festgehalten, dass die Vergütungssätze zum 1. Januar 2026 um 2,49 Prozent steigen. Das entspricht etwa 250 Millionen Euro Mehreinnahmen für physiotherapeutische Leistungen in den Praxen. Ab dem 1. Januar 2026 können außerdem Hausbesuche im Betreutem Wohnen zukünftig als Hausbesuch (nach X9922 - Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege) abgerechnet werden - über die Einordnung der Position gab es häufig unterschiedliche Auffassungen, sodass nun klarstellend die Position Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege maßgeblich ist, die wie ein "normaler" Hausbesuch vergütet wird. Für diese einzelne Position bedeutet das eine Erhöhung von circa 74 Prozent. Gegenstand der Verhandlungen waren auch die Positionen Geburtsvorbereitung in der Gruppe (21901) und Rückbildungsgymnastik in der Gruppe (21904). Beide Positionen werden vertraglich angepasst.
Hintergründe zu den Verhandlungsparametern
Die prozentuale Steigerung ist das Ergebnis einer Berechnung, die in großen Teilen durch die Parameter des Gesetzgebers und der Schiedsstelle vorgegeben wird. Ausschlaggebend sind die Entwicklungen im Bereich der Personal-, Sach- und Raumkosten mit einer entsprechenden Gewichtung von 82,6 Prozent, 11 Prozent und 6,4 Prozent.
Die Entwicklungen werden jeweils für das nächste Jahr prognostiziert, sodass jede Anpassung der Preise (sei es durch Einigung oder durch neuen Schiedsspruch) immer auch eine Verrechnung (sowohl positiv als negativ) des letzten Jahres enthält. Zu Beginn dieses Jahres lag die Prognose der Schiedsstelle bei einer Steigerung von mehr als vier Prozent. Tatsächlich betrug die Erhöhung circa 3,3 Prozent. Die Differenz von circa 0,7 Prozent musste deshalb abgezogen werden. So ergibt sich die Vergütungserhöhung von 2,49 Prozent zum 1. Januar 2026.
Splitting nun auch bei der Blankoverordnung möglich
Die Vergütungserhöhung greift für alle Behandlungen ab dem 1. Januar 2026. Neu ist, dass bei den Leistungen im Rahmen einer Blankoverordnung nun endlich auch auf die Preise zum Zeitpunkt der Behandlung abgestellt wird.
Weitere Neuerungen ab 1. Januar 2026: ICD-10-Codes
Zum Jahreswechsel gibt es Änderungen der ICD-10-Codes. Dies betrifft die Position Z98.8 (Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen). Dieser Code teilt sich zukünftig in:
- Z98.80 (Zustand nach herzchirurgischem Eingriff zur Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers) und in
- Z98.88 (Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischem Eingriff).
Achtung: Die neuen ICD-10-Codes gelten für alle konventionellen Verordnungen, die ab dem 1. Januar 2026 ausgestellt werden, bindend.
Für die Blankoverordnung - nicht jedoch bei konventionellen Verordnungen - gibt es eine Übergangsregelung, sodass abweichend zu den allgemeinen vertraglichen Regeln zur Änderung und Korrektur von Verordnungen behandelt werden kann. Eine Änderung der Diagnose wäre nach Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes an die Krankenkassen 1. nicht erforderlich und 2. würde eine handschriftlich geänderte Diagnose auch ohne Arztunterschrift und Datumsangabe akzeptiert werden. Auch bedürfe es keiner Abstimmung zwischen Therapierenden und Verordnenden.
Ab dem 01. April 2026 gelten die neuen ICD-10-Codes dann für alle Verordnungen gleich. Es muss dann auch bei der Blankoverordnung zwingend auf die Einhaltung der neuen Codierung geachtet werden. Achtung bei der konventionellen Verordnung gilt das schon ab 01. Januar 2026. Sollte ab dem 1. April 2026 die alte Codierung verwendet werden, gelten die Inhalte der Anlage 3a zum Rahmenvertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V wie bei der konventionellen Verordnung: Die Verordnung ist vor Beginn der Behandlung durch die verordnende Person mit einer erneuten Arztunterschrift und unter (doppelter) Datumsangabe zu korrigieren.
Weitere Neuerungen ab 1. Januar 2026: Positionsnummern Hausbesuch neu
Ab dem 1. Januar 2026 ändern sich außerdem die Positionsnummern für Hausbesuche. Die Schiedsstelle hatte diese Änderung für das Jahr 2026 vorgesehen.
alt Position neu
X9933 Hausbesuch inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) X9950
X9934 Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft
inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) X9951
Service für Mitglieder
Die neue Diagnoseliste LHB und BVB der KBV, die ab 1. Januar 2026 gibt es hier - einfach klicken und herunterladen.
Die Vergütungs- und Zuzahlungslisten finden Mitglieder im bundesweiten Downloadbereich auf der Homepage:
- Blankoverordnung
- Bundesrahmenvertrag (konventionelle Behandlungen)
- DGUV - Die Erhöhung gilt ab dem ersten Behandlungsdatum auf dem Rezept im Jahr 2026.
Als besonderes Service für unsere Mitglieder gibt es hier noch die Aufzeichnung der Online-Veranstaltung "Vorstand live" vom 9. Dezember 2025 - einfach hier klicken und direkt anschauen.
Habt ihr Fragen? Wendet euch sehr gerne an eure regionale Geschäftsstelle von Physio Deutschland – einfach hier klicken und Kontaktdaten finden.