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10.10.2017

Entlassmanagement tritt zum 1.10.2017 in Kraft

Das bereits 2015 im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verankerte Entlassmangement tritt nun zum ab 01. Oktober 2017 tatsächlich in Kraft. Nach einigem hin und her haben der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft alle Formalien beschlossen.

Versorgung optimieren

Das Entlassmanagement soll den Übergang vom stationären in den ambulanten Bereich optimieren und damit eine bessere und vor allem schnellere Versorgung für die Patienten sicherstellen. Es ermöglicht den Ärzten an Krankenhäusern und stationären Reha-Einrichtungen, den Patienten bei ihrer Entlassung eine therapeutische Verordnung auszustellen, beispielsweise für Physiotherapie. So soll sichergestellt werden, dass die Patienten im unmittelbaren Anschluss an ihren stationären Aufenthalt ohne Verzögerung ambulant therapeutisch versorgt werden, ohne dass das Heilmittelbudget des niedergelassenen Arztes belastet wird.

"Das Entlassmanagement bietet ohne Zweifel große Chancen und kann den Übergang von stationärer Behandlung in die ambulante Weiterversorgung optimieren", ist sich Stefanie Fimm, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Verbandes sicher. "Der Aufwand für die korrekte und effiziente Umsetzung in den Kliniken darf allerdings nicht unterschätzt werden. Wir rechnen hier durchaus mit einigen Anlaufschwierigkeiten in den Kliniken, aber auch bei den Kollegen in den Physiotherapiepraxen", betont Stefanie Fimm.

Aktuelle Informationen online

Der GKV-Spitzenverband hat auf seiner Homepage alle aktuellen Informationen und Grundlagen zum Entlassmanagement online gestellt. Dort finden Interessierte die Ergänzung zum Rahmenvertrag und auch entsprechende Patienteninformationen zum Entlassmanagement.