Corona-Schutzverordnung NRW - Klarstellung!
U.a. auf Nachfragen vom Landesverband NRW von PhysioDeutschland hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen die am letzten Freitag veröffentlichte Verordnung bereits am Montag wieder geändert und auch für den Bereich Physiotherapie weiter spezifiziert, sodass die 3G-Regel nicht generell angewendet werden muss.
Nähere Informationen erhalten Sie wie per Newsletter und im geschützten Mitgliederbereich, www.nrw.physio-deutschland.de.
Sobald uns weitere Informationen oder Änderungen bekannt werden, werden wir wie gewohnt zeitnah informieren.
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