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26.06.2019

Bundeshöchstpreise stehen fest und treten am 01. Juli 2019 in Kraft

Gestern hat der GKV-Spitzenverband die Liste mit den Bundeshöchstpreisen online veröffentlicht. Damit steht nun verbindlich fest, welche Positionen zum 01. Juli 2019 bundesweit auf welchen Preis angepasst werden.

Was sich ändert zum 01. Juli 2019?

Erstmals gelten mit dieser Liste innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung bundesweite Höchstpreise für Heilmittel.Die Erhöhungen in NRW betragen rund 12 % und wir sind sehr froh, dass damit eine zentrale Forderung der Berufsverbände mit dem Terminservice –und Versorgungsgesetz (TSVG) umgesetzt wurde. Insgesamt konnten wir damit in den letzten drei Jahren Gebührenerhöhungen in NRW in Höhe von fast 40 % erzielen. Einige gravierende unterfinanzierte Leistungen  wie die MLD und die Neuro-Positionen konnten über die letzten 5 Jahre um über 50 % erhöht werden

Was bleibt gleich über den 01. Juli 2019 hinaus?

Bitte berücksichtigen Sie bei der vom GKV-Spitzenverband veröffentlichten Liste folgendes: Nicht alle der aufgelisteten Positionen können gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden. Die meisten Besonderheiten gilt es bei der Abrechnung von Hausbesuchen zu beachten. Hier gilt der Bundeshöchstpreis für die Positionen, die im jeweiligen Vertrag mit den (der) jeweiligen Kassen(art) vereinbart wurde. Für unsere Mitglieder in NRW haben wir nur die verinbarten Positionen aufgelistet.

Service für Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND

Im Mitgliederbereich finden Sie die entsprechenden Gebühren- und Zuzahlungslisten, die alle Mitglieder entweder noch heute als newsletter erhalten und in den nächsten Tagen als Briefpost.

In einer Übernachtaktion haben wir die vorläufige vdek-, LKK-, Postbeamtenkrankenkasse-Preisliste für unsere Mitglieder vorbereitet. Vorläufig ist sie deshalb, weil die Kassen diese rein formal noch bestätigen müssen. Diese stellen wir unseren Mitgliedern hier online zum Download zur Verfügung .  In Kürze folgt noch die vorläufige Preisliste der DGUV-B-Positionen. 

Wie geht es nun weiter?

Die Verständigung mit dem GKV-Spitzenverband auf die Bundeshöchstpreise ist der Startschuss für neue Verhandlungen. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, dass die maßgeblichen Verbände mit dem GKV-Spitzenverband bis zum 30. Juni 2020 einen neuen Bundesrahmenvertrag verhandeln.

Dabei wird es zum einen um neue Preise, aber auch um neue Rahmenbedingungen für uns Physiotherapeuten gehen. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass bei den Preisverhandlungen die Personal-, Sach- und die laufenden Kosten des Praxisbetriebes in die Preiskalkulation einfließen müssen. Das ist unsere Chance, die Preise für die Heilmittelpositionen endlich auf ein leistungsgerechtes Vergütungsniveau anzuheben.
Die Vorbereitungen auf diese richtungsweisenden Verhandlungen laufen verbandsintern in der Großen und Kleinen Verhandlungskommission von PHYSIO-DEUTSCHLAND und auch verbandsübergreifend mit den weiteren maßgeblichen Verbänden unserer Branche auf Hochtouren - Infos zum letzten Treffen gibt es hier.