Bundesbeihilfe steigt zum 1. September 2026 – was bedeutet das für NRW?

Doch was bedeutet diese Anpassung für Beihilfepatientinnen und -patienten in Nordrhein-Westfalen?
Auch die Landesbeihilfe NRW passt sich künftig automatisch an.
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es in der BVO NRW bei bestimmten Heilmitteln eine wichtige Änderung: Die beihilfefähigen Beträge werden nicht mehr mit festen Eurobeträgen in der Beihilfeverordnung festgelegt. Stattdessen gelten die jeweils aktuellen Vergütungssätze der entsprechenden Verträge.
Das bedeutet vereinfacht: Wenn sich die maßgeblichen Vergütungssätze ändern, werden diese Änderungen auch bei der Landesbeihilfe NRW berücksichtigt.
Wichtig für Praxen und Beihilfepatienten
Beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten sind in der Physiotherapiepraxis Privatpatienten. Die in der Beihilfe festgelegten Höchstsätze sind keine verbindlichen Preise für die Praxis.
Der Vergütungssatz wird zwischen Praxis und Patient vereinbart. Die Beihilfe legt lediglich fest, welchen Betrag sie davon als beihilfefähig anerkennt.
Liegt der vereinbarte Preis über dem beihilfefähigen Betrag, kann daher eine Differenz für den Patienten entstehen.
Die aktuellen beihilfefähigen Beträge stellt das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) auf seiner Internetseite bereit.