Mitglied werden
06.08.2026 – Bundesverband

Blankoverordnung: Versorgungsbezogene Pauschale – warum es auf jedes Detail ankommt!

Alle physiotherapeutischen und ergotherapeutischen Verbände sind sich einig: Die Versorgungsbezogene Pauschale kann für alle Blankoverordnungen, die bis einschließlich 29. Juli 2026 durch eine verbindliche Terminvereinbarung begonnen wurden, abgerechnet werden. Der GKV-Spitzenverband und damit die gesetzlichen Krankenkassen sehen das anders. Aktuell mischen sich hier berufspolitische Aspekte mit Abrechnungspunkten. Wir möchten euch mitnehmen und euch ermutigen die Rechtsauffassung der Verbände mitzugehen. Warum erklären wir in dieser Meldung.

Am Ende des Tages geht es hier um zwei Dinge: Obwohl die Gesetzesbegründung eindeutig ist, schert der GKV-Spitzenverband aus und legt die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt die Versorgungsbezogene Pauschale abgerechnet werden kann, anders aus, als es alle maßgeblichen physio- und ergotherapeutischen Verbände tun. Ist das ein Machtspiel?  Aus unserer Sicht ja! Spielen wir das Spiel mit – nein, und zwar aus gutem Grund!

   

Wir präsentieren euch die Fakten:

Im Gesetz steht (§ 125a Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2): „Eine Pauschale, die mit der Abgeltung einer besonderen Versorgungsverantwortung begründet wird, die über die Analyse des therapeutischen Bedarfs oder die therapeutische Diagnostik hinausgeht, darf nicht in den Verträgen nach Absatz 1 vereinbart werden. Sofern Verträge eine solche Pauschale enthalten und eine Heilmittelversorgung, für die die Pauschale nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet werden kann, vor dem 30. Juli 2026 bereits begonnen hat, wird die Pauschale durch die jeweilige Krankenkasse vergütet.“

Den vollständigen Gesetzestext finden Interessierte hier.

  

In der Gesetzesbegründung steht auf Seite 118 dazu:

„Sieht ein Vertrag nach § 125a für die vorgenannte Tätigkeiten – zusätzlich zur Vergütung des therapeutischen Bedarfs beziehungsweise der therapeutischen Diagnostik – bereits eine gesonderte Pauschale (je Verordnung oder Behandlung) vor, wird diese nur dann von den Krankenkassen vergütet, wenn die entsprechende Heilmittelversorgung z. B. durch Vereinbarung eines konkreten Behandlungstermins bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen hat.“

Die vollständige Begründung gibt es hier.

   

„Für Physio Deutschland ist die amtliche Begründung zum Gesetz und damit auch die Auslegung des Gesetzestextes eindeutig, da in der amtlichen Begründung beispielhaft auf den Zeitpunkt der Vereinbarung eines konkreten Behandlungstermins abgestellt wird. Erfolgt die Terminabstimmung bis spätestens 29. Juli, kann die Pauschale abgerechnet werden. Der GKV-Spitzenverband vertritt hingegen die Auffassung, dass auf den ersten Behandlungstag abzustellen sei, d.h. liegt der erste Behandlungstag nach dem 29. Juli, könne die Pauschale nicht mehr abgerechnet werden, unabhängig davon, wann der Termin vereinbart wurde. Im direkten Gespräch mit dem GKV-Spitzenverband war dazu leider keine Einigung zu finden“, betont Marc Akel, Vorsitzender von Physio Deutschland.

   

Wir zeigen Stärke - jetzt und zusammen

Alle physiotherapeutischen und ergotherapeutischen Verbände sprechen mit einer Stimme. Das hat Signalwirkung in Richtung Kostenträger und auch in Richtung Politik. Unterstützt uns dabei dieses Signal weiter zu stärken, indem ihr die Versorgungsbezogene Pauschale abrechnet wie von uns vorgeschlagen. Für jede einzelne Praxis ist der Aufwand überschaubar, aber wir haben damit die Möglichkeit ein Zeichen zu setzen. Diese Chance gilt es jetzt zu nutzen.

„Mit jeder Blankoverordnung, die im Sinne des GKV-Spitzenverbandes die Versorgungsbezogene Pauschale nicht mehr abrechnet, spart der Kostenträger 59,41 Euro, weil er die Begründung zum Gesetz ignoriert und anders auslegt. Diesen aus unserer Sicht klaren gesetzlichen Verstoß können wir nicht akzeptieren, auch im Hinblick aufkommende Verhandlungen“, untermauert Marc Akel, den Handlungswillen der Verbände.

   

Bei Absetzungen der Pauschale unbedingt bei Physio Deutschland melden

Aufgrund der unterschiedlichen Auslegungen sind Absetzungen der Versorgungsbezogenen Pauschale in den nächsten Wochen wahrscheinlich. Falls dem so ist, bitten wir euch die Absetzungen samt Begründungstext an euren Regionalverband von Physio Deutschland zu melden. Wir werden euch im Hinblick auf die nächsten Schritte unterstützen.