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04.08.2022

BGW vergibt Förderung für Verbesserung der Sicherheit von Therapieliegen

Wer energetisch höhenverstellbare Liegen betreibt ist verpflichtet, diese auf Sicherheitsmängel zu überprüfen. Lässt sich beispielsweise nicht ausreichend verhindern, dass eine vorhandene Liege unbeabsichtigt in Gang gesetzt wird, muss sie nachgerüstet oder durch eine neue ersetzt werden.

Eine neue BGW-Förderung soll einen Anreiz geben, das Sicherheitsniveau höhenverstellbarer Liegen über das gesetzliche Mindestmaß zu heben. Alle bei der BGW versicherten Unternehmen können einen Antrag auf Förderung für die Nachrüstung und/oder Neubeschaffung besonders sicherer Therapieliegen stellen.

Bei Neuanschaffung sind grundsätzlich 250 Euro Förderung möglich. Für eine Nachrüstung können bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden, maximal 250 Euro. Insgesamt können Unternehmen einmalig bis zu 500 Euro Förderung erhalten. Dabei muss sichergestellt sein, dass alle im Unternehmen vorhandenen Liegen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen – und die neuen oder nachgerüsteten diesen Standard noch übertreffen.

Dies bedeutet in der Regel, dass nicht nur das unbeabsichtigte in Gang setzen verhindert wird, sondern auch Gefährdungen durch Quetschungen bei der beabsichtigten Betätigung reduziert werden.

Die Schutzwirkung ist generell größer bei Liegen mit Systemen, die der integrierten Sicherheit entsprechen. Dies ist in der Regel nur bei Neubeschaffungen der Fall. Welche Sicherheitstechnik genau gefördert wird, könnt Ihr der folgenden Aufzählung entnehmen:


Nachrüstungen

Nachrüstungen für Liegen können gefördert werden, wenn diese eine der folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Zur Nachrüstung wird ein Drei-Stufen-Schalter verbaut, der neben der zusätzlich zur normalen Funktion über eine Panikschaltung bei erhöhtem Druck verfügt, wodurch die Höhenverstellung beendet wird.
     

  • Die Laufrichtung der Bedienstange ist/wird umgekehrt und ein Schutz vor unbeabsichtigter Bedienung eingebaut.
     

  • Die Laufrichtung der Bedienstange ist/wird umgekehrt und eine automatische Sperrfunktion (automatische Deaktivierung der Liege nach jeder Benutzung) eingebaut.


Neubeschaffungen

Neue Liegen können gefördert werden, wenn diese eine der folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Die Liege hat keine Spalte nach DIN VDE 0750-2-52-2 und kann maximal auf eine Mindesthöhe von 50 cm abgesenkt werden.
     

  • Die Liege besitzt eine Bereichsüberwachung, die eine Höhenverstellung verhindert, wenn sich Körperteile im Bereich des Verstellmechanismus befinden.
     

  • Die Liege besitzt eine Kollisionserkennung, die die Höhenverstellung unverzüglich stoppt, sobald es zu einer Kollision kommt. Die dabei auftretenden Kräfte dürfen nicht zu
    einem Schaden am Menschen führen können.
     

  • Die Liege besitzt eine Schutzvorrichtung, die den Zugang zum Verstellmechanismus verhindert.


Der Antrag auf Förderung kann einmal pro Unternehmen gestellt werden. Der Antrag muss im selben Jahr beantragt werden, indem die Liegen gekauft bzw. nachgerüstet wurden. Verwenden Sie dazu bitte den Förderantrag Zuschuss zu Therapieliegen.


Damit Liegen gefördert werden können ist es notwendig, dass alle anderen Liegen mindestens den aktuellen Stand der Sicherheitstechnik aufweisen, wie es das Bund-Länder-Papier fordert.


Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags ist es wichtig, dass dieser vollständig ausgefüllt wird und alle weiteren Dokumente beigefügt sind. Neben der Rechnung sind insbesondere die Mustererklärungen zur Nachrüstung bzw. Neubeschaffung beizufügen.


Die BGW wird stichprobenartig die Richtigkeit der Sicherheitstechnik im Betrieb überprüfen.

Bei Fragen zur Förderung hilft Euch die FAQ-Sammlung der BGW weiter.



Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

Um Unternehmen bei der regelmäßigen Überprüfung vorhandener Geräte zu unterstützen, hat die BGW eine Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht. Sie dient der Orientierung, welche Schutzmaßnahmen infrage kommen, und hilft, Maßnahmen zu koordinieren, Verantwortlichkeiten zu regeln und die Umsetzung im Blick zu behalten. Die Handlungshilfe steht ebenfalls auf www.bgw-online.de/therapieliegen zum Download bereit.

Siehe auch Newsmeldung vom 21.05.2021 zum Thema "BGW weist auf verschärfte Maßnahmen beim Umgang mit Bestandsliegen hin": Zur Meldung