Bescheinigung "Hohe Priorität beim Impfen"

Nach § 6 Abs. 4 Ziffer 2 der Impfverordnung müssen die Mitarbeiter der Heilmittelpraxen dem Impfzentrum eine Bescheinigung über die Tätigkeit in der Heilmittelpraxis vorlegen, um die hohe Priorität im Sinne von § 3 nachzuweisen. Um den Anspruch auf die Schutzimpfung hervorzuheben, haben der VPT-Verband Physikalische Therapie und PHYSIO-DEUTSCHLAND ein gemeinsames Formular zur Vorlage beim zuständigen Impfzentrum erstellt.
Mit diesem Vordruck haben die physiotherapeutischen Praxen die Möglichkeit, den nach § 3 Absatz 5 der Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) bestehenden, priorisierten Anspruch auf Schutzimpfung darzulegen. Die beiden Verbände erhoffen sich damit, dass alle Therapeutinnen und Therapeuten, die eine Impfung wünschen, diese zeitnah erhalten. Mit der Impfung schützen Sie sich und andere. Ziel ist es, auch in den nächsten Monaten damit eine flächendeckende, therapeutische Patientenversorgung zu gewährleisten.
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