AOK Rheinland/Hamburg verzichtet auf Genehmigungsverfahren ab Mai
Der Wegfall des Genehmigungsverfahrens bei der AOK Rheinland/Hamburg gilt für alle Verordnungen, die nach dem 30.4.2020 ausgestellt werden. Wir begrüßen diese Entscheidung im Sinne einer patientengerechten unbürokratischen Versorgung mit physiotherapeutischen Leistungen in diesen außerordentlichen Zeiten.
Bitte beachten Sie ansonsten die Liste des GKV-Spitzenverbandes zum Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Absatz 4 Heilmittel-RL (Ärzte) sowie § 7 Absatz 4 Heilmittel-RL (Zahnärzte)
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