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04.01.2022

Achtung!! Bestandspraxen – aufgepasst!

Die Anerkenntniserklärung muss bis zum 31.01.2022 unterschrieben werden und der ARGE am 01.02.2022 vorliegen.

Der GKV-Spitzenverband informiert uns darüber, dass Stand 21.12.2021 knapp 35% der Zugelassenen den neuen Bundesrahmenvertrag anerkannt haben. Mit Blick auf den Fristablauf am 31.01.2022 bitten wir Sie, soweit das nicht bereits geschehen ist, den neuen Bundesrahmenvertrag bis spätestens 31.01.2022 anzuerkennen.

Zugelassene, die diese Frist – ob bewusst oder unbewusst - verstreichen lassen, müssen davon ausgehen, die Zulassung (mit Wirkung zum 31.01.2022) entzogen zu bekommen. Eine erneute Zulassung setzt ein erneutes Zulassungsverfahren voraus, bei dem erst ab Zugang der Zulassung beim Antragssteller Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegeben und abgerechnet werden können.

Mit Blick auf die möglicherweise sehr hohe Anzahl neuer Zulassungsanträge bei den ARGEN ab dem 01.02.2022 muss mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten als derzeit gerechnet werden. Das kann dazu führen, dass betroffene Praxen durch die Überlastung der ARGEN für einige Wochen, je nach Antragsaufkommen möglicherweise sogar Monate keine Leistungen abgeben und abrechnen können.

Das Formular zur Anerkenntniserklärung finden Sie nach dem Login im Mitgliederbereich, unter dem Button Rahmenverträge, dann Anlage 6.