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02.01.2024

Ab 01. Januar 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Unter anderem wird das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) neu gefasst. Ausdrücklich raten wir allen Praxiskooperationen, die als GbR konstruiert sind, hoffentlich bestehende Gesellschaftsverträge fachkundig überprüfen zu lassen.

Wobei diese Prüfung nach verbandlicher Auffassung unter zwei Aspekten vorzunehmen ist:

  1. Wird der vorhandene Vertrag den ab Jahresbeginn 2024 geltenden gesetzlichen Regelungen gerecht?

  2. Ist der bisherige Vertrag zukunftsfähig, heißt: Ist das, was bislang gesellschaftsvertraglich bestimmt ist, der heutigen Zeit angemessen?

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung, die Überprüfungen / Neuerstellung der Verträge kann jedoch verbandsseitig nicht übernommen werden.