Übersicht Genehmigungsverfahren: aktuell und auf dem neuesten Stand (Stand 01. Februar 2018)
Egal, ob Genehmigung außerhalb des Regelfalls oder Genehmigung bei längerfristigem Behandlungsbedarf – der GKV-Spitzenverband veröffentlicht seit einiger Zeit eine Übersicht der Krankenkassen, die auf das Genehmigungsverfahren gemäß § 8 Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie (HMR) bestehen beziehungsweise verzichten.
Die Krankenkassen berichten zunächst dem GKV-Spitzenverband über Änderungen im Genehmigungsverfahren. Deshalb bildet die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes stets den aktuellen Stand bei Genehmigungen außerhalb des Regelfalls ab.
Neu: Die Hanseatische Krankenkasse verzichtet auf eine Genehmigung bei den zahnärztlichen Verordnungen.
Weitere nützliche Informationen für Freiberufler gibt es in diesem Bereich unserer Homepage.
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