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29.03.2017

Übergangsfrist endet am 1. April

Dann müssen Ärzte zwingend zertifizierte Software für die Ausstellung von Heilmittelverordnungen einsetzen, denn die zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung vereinbarte Übergangsregelung endet Ende März.

Hier geht es zur entsprechenden Meldung der KBV