Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
22.01.2020

Transparenzregister Anmeldung: Warnung vor unseriösem Eintragungsservice

Seit 2017 müssen sich alle wirtschaftlich Berechtigten von Kapital- und Personengesellschaften im Transparenzregister erfassen lassen. Ziel des Transparenzregisters ist, komplexe Firmenstrukturen aufzudecken, die Geldwäsche oder Verschleierung illegaler Vermögenswerte ermöglichen.

Der Bundesanzeiger Verlag, der beispielsweise auch das Handelsregister führt, betreibt das Transparenzregister für die Bundesregierung. Zur Eintragung sind nur die Personen verpflichtet, die nicht bereits in anderen öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) erfasst wurden. Die Eintragung ins Transparenzregister ist kostenfrei unter www.transparenzregister.de möglich. 

Seit einigen Tagen melden uns unsere Mitglieder, dass ihnen per E-Mail ein Eintragungsservice ins Register für 49,- Euro angeboten wird, im Falle einer Nichteintragung drohen die E-Mail Versender mit hohen Bußgeldern. Wir möchten daher aufklären: 

  • Die verschickten E-Mails stammen nicht vom Bundesanzeiger Verlag, noch sonstigen öffentlichen Stellen. 

  • Eine Eintragung ins Transparenzregister ist grundsätzlich kostenlos.

  • Zur Eintragung verpflichtet sind nur wirtschaftlich Berechtigte von Kapital- und Personengesellschaften, die nicht in anderen Registern geführt werden.


PHYSIO-DEUTSCHLAND empfiehlt daher, entsprechende E-Mails zu ignorieren und sich im Falle einer verpflichtenden Eintragung direkt an den Bundesanzeiger Verlag oder das Transparenzregister zu wenden.