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18.09.2018

Teilweise Schulgeldfreiheit in NRW nun amtlich

Gesundheitsminister Laumann hat sein Versprechen eingelöst und NRW führt als erstes Bundesland flächendeckend und rückwirkend zum 1. September 2018 eine teilweise Schulgeldfreiheit ein. „Dies ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung und wir sind dem Minister hierfür sehr dankbar“, so das Vorstandsmitglied des Landesverbandes NRW Detlef Katzki.

Das Ministerium  hat alle Schulen angeschrieben und erste Informationen zur Förderung gegeben (Schreiben liegt uns vor). Demnach werden 70 % des jeweilig erhobenen Schulgeldes erstattet

Hintergrund: Die Praxen aber auch die Bundesagentur für Arbeit melden mittlerweile einen erschreckenden Fachkräftemangel der Heilmittelerbringer. Schon jetzt beobachten wir eine extrem erschwerte Patientenversorgung, die sich ohne erhebliche Gegensteuerung zu einer großflächigen Patientenunterversorgung entwickeln wird. Hier ist maßgeblich die Politik gefordert die notwendigen Rahmenbedingungen umgehend anzupassen.

 Die Frage nach der Chance der Gesundheitsfachberufe in NRW umfasst daher auch die Fragen „Müssen – neben der noch ausstehenden vollständigen Schulgeldfreiheit - nicht die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen insgesamt neu geordnet und gestärkt und die Berufsfelder insgesamt in den Blick genommen werden? Was würde die Gesundheitsfachberufe aus Sicht einer Schülerin/ eines Schülers attraktiver machen?“

Wir bleiben dran, aber heute gilt es, sich erst einmal über diese echte Verbesserung zu freuen. Die langjährigen Anstrengungen der Verbände haben sich gelohnt.