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01.05.2020

Schutzschirm steht: Verordnung zum Ausgleich Covid-19 bedingter Belastungen der Heilmittelerbringer tritt in Kraft!

Montag ist es endlich soweit: Die Rechtverordnung zur finanziellen Entlastung der Physiotherapiepraxen wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Einen Tag nach der Veröffentlichung, also am 05. Mai 2020, tritt diese dann in Kraft. Welche Regelungen dort enthalten sind und wie die weiteren Schritte sind, beschreiben wir in dieser Meldung.

Wie viel Geld es gibt?

Alle Praxisinhaber, die vor dem 01. Oktober 2019 zugelassen worden sind, erhalten 40 Prozent der Vergütung, die sie im vierten Quartal 2019 gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben.

Praxen, die zwischen dem 01. Oktober 2019 und dem 31. Dezember 2019 ihre Zulassung erworben haben, erhalten ebenfalls 40 Prozent der im vierten Quartal gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechneten Vergütung, mindestens aber 4.500 Euro. Diesen Betrag erhalten auch alle Praxen, die im Zeitraum 01. Januar 2020 bis zum 30. April 2020 zugelassen wurden. Wer im Mai 2020 zugelassen wird, kann mit einer Ausgleichzahlung in Höhe von 3000 Euro rechnen. Erfolgt die Zulassung im Juni 2020, ist eine Einmalzahlung von 1.500 Euro vorgesehen.

Wichtiger Hinweis: bei den Ausgleichszahlungen handelt es sich um Zahlungen, die nicht rückerstattet werden müssen. Eine Anrechnung anderer finanzieller Hilfen wie der Soforthilfe oder dem Kurzarbeitergeld (KuG) findet nicht statt.

Wie und ab wann kommen die Praxen nun an ihr Geld?

Der GKV-Spitzenverband muss nun laut Rechtsverordnung bis zum 15. Mai 2020 das Nähere zum Antragsverfahren und zur Anweisung der Ausgleichszahlung regeln, also die genauen Details zum Antragsformular und zu den konkreten Umsetzungsschritten.

Dringend zu beachten: Fest steht bereits heute, dass Anträge erst ab dem 20. Mai 2020 bei der zuständigen Stelle in jedem Bundesland eingereicht werden dürfen – vorher nicht! Alle vor diesem Datum eingereichten Anträge werden von den Krankenkassen nicht bearbeitet. Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 30. Juni 2020. Da die Krankenkassen die Ausgleichszahlungen vermutlich automatisiert an die dem Institutionskennzeichen (IK) hinterlegte Bankverbindung überweisen, sollte vorab sicherheitshalber kurz geprüft werden, ob die dem IK hinterlegte Bankverbindung noch aktuell ist.

Gut investiertes Geld

Die Ausgleichszahlungen für Physiotherapiepraxen und weitere Heilmittelerbringer belaufen sich für die gesetzlichen Krankenversicherungen für den Zeitraum April bis Juni 2020 auf aktuell rund eine Milliarde Euro. Allerdings stehen dieser Milliarde Euro für die Ausgleichszahlungen auch Minderausgaben durch die Nichtinanspruchnahme von Therapiemaßnahmen während der Zeit der Ausgangsbeschränkungen gegenüber. Das Geld für den Schutzschirm kommt aus den Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds. Hinzu kommen noch etwa 1,5 Millionen Euro für die Erstattung einer Hygienepauschale in Höhe von € 1,50 pro Verordnung, die bis zum 30. September abgerechnet werden kann.

Wo Licht ist, ist auch Schatten!

Auf Unverständnis stößt die weiterhin fehlende Härtefallregelung für Praxen, die im 4. Quartal 2019  zum Beispiel aufgrund von Krankheit keine vollständige Abrechnung vornehmen konnten.  "Hier muss mit Blick auf die betroffenen Praxen in den nächsten Wochen vom Ministerium zügig nachgebessert werden", so Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Hygienepauschale nicht kostendeckend!

PHYSIO-DEUTSCHLAND und die Mitgliedsverbände des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) haben bei der Kostenpauschale für Hygieneartikel eine deutliche Nachbesserung gefordert. Dem ist das Ministerium leider nicht gefolgt. Hier ist die Politik weiter aufgefordert, regional für ausreichend Schutzartikel für die Praxen zu sorgen und die Kosten dafür dadurch gering zu halten.  

"Dieser Schutzschirm hilft, die Existenz vieler Physiotherapiepraxen in dieser Krise zu sichern. Wir sind froh und dankbar dafür, dass Bundesgesundheitsminister Spahn unserer Forderung gefolgt ist, die ambulante Heilmittelversorgung durch die Zahlung von Ausgleichszahlungen, und nicht durch Kredite zu stützen. Nun setzen wir auf eine schnelle und möglichst reibungslose Umsetzung des Antrags- und Auszahlungsverfahrens durch die Krankenkassen", betont Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Sobald die Durchführungsbestimmung vom GKV-Spitzenverband fertiggestellt ist, werden wir die Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND umgehend über die einzelnen Schritte und die Fristen des Antragsverfahrens informieren und, wo nötig, Hilfestellung bei der Antragsstellung leisten.

Die Krise ist noch nicht vorbei und wir wissen nicht, welche Auswirkungen sie noch haben wird. "Wir werden weiter schauen, was nötig ist, um unsere Mitglieder und die Branche  zu unterstützen, und welche Forderungen gegenüber der Politik und den Kostenträgern noch nötig sind", untermauert Andrea Rädlein die Handlungsweise von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Haben Sie Fragen zur Rechtsverordnung und deren Umsetzung? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info(at)physio-deutschland.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.