Regelung der Kinderbetreuungsangebote in NRW - Erlass vom 02.04.2020
Diese Verordnung regelt unter anderem die Schließung von schulischen Gemeinschaftseinrichtungen sowie Kinderbetreuungsangeboten. Außerdem werden die geltenden Ausnahmen davon geregelt.
Insbesondere sind folgende Ausnahmen von der Schließung hervorzuheben
wegen einer Kindeswohlgefährdung
wenn mindestens ein Elternteil zum Personal kritischer Infrastrukturen nach § 5 gehört und in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich unabkömmlich ist
Details finden Sie im Text des Erlasses unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/mags_coronabetrvo.pdf
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