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07.04.2020

Regelung der Kinderbetreuungsangebote in NRW - Erlass vom 02.04.2020

Diese Verordnung regelt unter anderem die Schließung von schulischen Gemeinschaftseinrichtungen sowie Kinderbetreuungsangeboten. Außerdem werden die geltenden Ausnahmen davon geregelt.

Insbesondere sind folgende Ausnahmen von der Schließung hervorzuheben

  • wegen einer Kindeswohlgefährdung

  • wenn mindestens ein Elternteil zum Personal kritischer Infrastrukturen nach § 5 gehört und in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich unabkömmlich ist

Details finden Sie im Text des Erlasses unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/mags_coronabetrvo.pdf