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18.12.2017

Mehr Geld für Physiotherapeuten: Ersatzkassen und Verbände einigen sich auf Vergütungsabschluss rückwirkend zum 01. Dezember 2017

Nach sechs langen und extrem zähen Verhandlungsrunden ist es endlich geschafft: Die Ersatzkassen und die physiotherapeutischen Berufsverbände ifk, vdb, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND haben rückwirkend zum 01. Dezember 2017 und für 2018 zum 01. April eine zweistufige Gebührenanpassung mit einem Gesamterhöhungsvolumen in Höhe von 17,7 Prozent vereinbart. Diese aktuelle Vereinbarung knüpft an die Gebührenanpassung von 2,5 Prozent an, die bereits zum 01. Januar 2017 in Kraft trat. Mit diesem Paket kommt es bei den Ersatzkassen im Zeitraum vom 01. Dezember 2017 (+7 Prozent) bis zum 01. April 2018 (+10 Prozent) zu einer Anpassung der Preise um insgesamt 20,64 Prozent.

Für die Kolleginnen und Kollegen in den Neuen Bundesländern gibt es einen weiteren Anlass zur Freude: Zum 01. April 2018 werden die Preise in den Neuen Bundesländern vollständig an das Vergütungsniveau der alten Bundesländer angeglichen. Die Angleichung entspricht einer weiteren Anpassung in Höhe von circa 5 Prozent. Zum 01. April 2018 steigen die Preise in den Neuen Bundesländern damit um knapp 26 Prozent.

Mit Wirkung ab dem 01. Oktober 2019 erfolgt dann in einer dritten Stufe eine Anpassung an das Preisniveau der AOKen auf Landesebene. Wann diese Anpassungen genau erfolgen und wie hoch diese regional ausfallen werden, ist davon abhängig, wie hoch die Gebührenabschlüsse auf Landesebene bei den AOKen in den kommenden beiden Jahren ausfallen. Für das Bundesland Bayern, in dem die AOK-Preise bereits bis ins Jahr 2020 vereinbart sind, führt diese Regelung zu einer Anpassung der Vergütung bei den Ersatzkassen zum 01. Oktober 2019 von mehr als 10 Prozent.

Die Verhandlungen mit den Ersatzkassen standen mehrfach kurz vor dem Scheitern, ging es doch für die Ersatzkassen um ein Anpassungsvolumen von über 300 Millionen Euro im Jahr. Wir sind sehr froh, dass wir uns mit den Ersatzkassen im aller letzten Moment einigen konnten und damit unseren Praxen ein deutliches Einnahmeplus verschaffen. Das war ein richtig schweres Stück Arbeit.

"Ab heute gilt unsere ganze Aufmerksamkeit den weiteren Verhandlungen mit den Primärkassen", betont Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Die zähen und äußerst schwierigen Verhandlungen sind ein erster Hinweis auch in Richtung Politik: Die temporäre Abschaffung der Bindung an die Grundlohnsumme bis Ende 2019 bringt erste Verbesserungen für die Heilmittelerbringer in Deutschland, aber noch lange keine solide Finanzgrundlage. Deshalb bekräftigen wir hiermit unsere Forderung an die Politik, die Deckelung durch die Grundlohnsummenbindung bei Gebührenverhandlungen bis auf weiteres aufzuheben.

Bitte beachten Sie: Abrechnungen mit neuen Preise dürfen frühestens ab dem 21. Dezember 2017 bei den Krankenkassen eingereicht werden.