Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
31.05.2022

Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement kurzfristig verlängert

Die Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement sind durch die sogenannte Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die am 25. Mai von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach unterzeichnet und am 30. Mai um 15.01 Uhr im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, bis 24. November 2022 verlängert worden. Zum Hintergrund: Die aktuellen Sonderregelungen zum Entlassmanagement gemäß § 2a Abs. 2 der Heilmittelrichtlinie sind an die Gültigkeit der genannten SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geknüpft. Durch die Verlängerung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gelten die Sonderregelungen zum Entlassmanagement bis zum 24. November 2022 weiter. Dabei gilt: Um weitere Arztgänge zu vermeiden, dürfen Krankenhausärztinnen und -ärzte für bis zu 14 Tage (statt bis zu sieben Tagen) Heil- und Hilfsmittel verordnen.