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26.08.2021

Corona-Regelungen zum Entlassmanagement werden verlängert

Am 25. August 2021 hat der Bundestag erneut einer Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite um weitere drei Monate zugestimmt.

Dadurch gelten auch die Regelungen zum Entlassmanagement des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die physiotherapeutischen Berufe weiter fort. Um weitere Arztgänge zu vermeiden, dürfen Krankenhausärztinnen und Ärzte für bis zu 14 Tage (statt bis zu 7 Tage) Heil- und Hilfsmittel verordnen. Diese Regelung gilt mit der erneuten Verlängerung durch den Bundestag nun bis 25. November 2021.

Aktuell noch bis zum 30. September 2021 können Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen auch telefonisch ausstellen und den Patienten im Anschluss zuschicken. Auch die Möglichkeit der Videotherapie für bestimmte Behandlungen besteht bis dahin fort. Ebenso ist bis zu diesem Datum die Vorgabe ausgesetzt, dass Heilmittelverordnungen nach Unterbrechung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren.

Zu weiteren speziellen Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie in Ihrem Bundesland wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Landesverband.