18.12.2018
Beihilfe NRW endlich angepasst!
Kurz vor Jahresende erhalten wir noch eine sehr erfreuliche Nachricht. Die im August schon für Bundesbeamte erhöhten Beihilfe-Erstattungen werden vollständig zum 1.1.2019 in NRW übernommen.
Auch wenn dies -wie immer- keine Gebührenordnung ist, sind damit die anstrengenden Diskussionen mit den Landesbeamten endlich hinfällig. Die Erstattungen gelten für alle Leistungen, die nach dem 31.12.2018 entstehen.
Hier finden Sie den Beschluss https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=30541
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