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02.08.2018

Achte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung am 31. Juli 2018 in Kraft getreten.

Mit Veröffentlichung der Achten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung am 30. Juli 2018 im Bundesanzeiger sind die neuen erstattungsfähigen Höchstbeträge für Heilmittelbehandlungen für die Beamte und Versorgungsberechtigte des Bundes in Kraft getreten.

Die neuen Regelungen sehen eine Anpassung der erstattungsfähigen Höchstbeträge in Höhe von rund 20 Prozent in der ersten und weiteren 10 Prozent in der zweiten Stufe (zum 01. Januar 2019)  sowie eine Vielzahl weiter positiver Veränderungen vor, über die wir bereits ausführlich berichtet haben - siehe hier.

Achtung: Diese neuen Regelungen betreffen zunächst nur Bundesbeamte. In NRW muss der Landtag die Änderungen für die Landesbeamten (z.B. Lehrer) erst noch selbst beschließen.

Die neuen Höchstbeträge und neuen Regelungen für den Bund finden Sie in druckfähiger Fassung hier.