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26.07.2016

Präventionsgesetz – Teil 1: Ziele und Akteure des Gesetzes

Ein Jahr ist es her: Am 25. Juli 2015 ist das Präventionsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Prävention und Gesundheitsförderung für jedes Lebensalter stärken und zwar dort, wo das Leben stattfindet – in Betrieben, in Kindergärten und Schulen sowie in Pflegeheimen beispielsweise.

Besonders diese sogenannten "Settings" hatte der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Gesetzes im Blick. Aber auch der individuelle Ansatz soll weiter ausgebaut werden. "Ziel ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen", erklärte Ingrid Fischbach, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, bei den Beratungen zum Präventionsgesetz im Deutschen Bundestag.

Was steht im Gesetz drin? Was hat sich nach Inkrafttreten des Gesetzes getan? Welche Möglichkeiten bietet das Gesetz uns Physiotherapeuten? Wie kann die Arbeit von Physiotherapeuten im Bereich Prävention aussehen? Und, was tut PHYSIO-DEUTSCHLAND im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung? Diese und weitere Fragen greifen wir ab heute in einer Artikel-Serie zum Thema Prävention auf.

Das Gesetz in Kurzform 

  • Höherer Stellenwert für Prävention und Gesundheitsförderung (Primärprävention) 

  • Erstellen und pflegen einer Nationalen Präventionsstrategie und Bundesrahmenempfehlungen mit individuellen und lebensweltbezogenen Ansätzen 

  • Intensivierte Zusammenarbeit der Institutionen, Gremien und Organisationen in der Nationalen Präventionskonferenz und dem Präventionsforum 

  • Mehr Geld für Maßnahmen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung.

Mit dem Präventionsgesetz will der Gesetzgeber bundesweit und möglichst bundeseinheitlich Gesundheit in der Bevölkerung fördern. Richtungsweisendes Gremium dazu ist die sogenannte Nationale Präventionskonferenz.

Nationale Präventionskonferenz: Gemeinsames Handeln für mehr Gesundheit

Das Präventionsgesetz regelt die Rahmenbedingungen für Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland. Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) optimiert und koordiniert die Zusammenarbeit und die Kooperationen aller relevanten Akteure. Die NPK entwickelt eine Nationale Präventionsstrategie und Bundesrahmenempfehlungen für die konkrete bundesweite Umsetzung.
 
Wer in der Nationalen Präventionskonferenz Sitz und Stimme hat, ist im Gesetz geregelt (§ 20 e SGB V). Stimmberechtigt sind die Träger - die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) und die Soziale Pflegeversicherung (SPV). Insgesamt kommen die Teilnehmer aus elf Organisationen und Institutionen – unter anderem sind Patientenvertreter, Arbeitgeber, Gewerkschaftsvertreter, Bund, Bundesländer sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände beratend in diesem Gremium aktiv. 

Nach Inkrafttreten des Gesetzes Ende Juli 2015 fand bereits im Oktober 2015 die erste gemeinsame Sitzung der NPK statt. Das Gremium hat am 19. Februar 2016 die im Gesetz geforderten Bundesrahmenempfehlungen verabschiedet und damit ein erstes Etappenziel erreicht. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die NPK alle vier Jahre in einem Präventionsbericht die Entwicklungen aufzeigt. Der erste Präventionsbericht ist zum 01. Juli 2019 fällig.

Präventionsforum: Plattform für Spezialisten

Die Nationale Präventionskonferenz wird zusätzlich vom Präventionsforum beraten (§ 20 e SGB V). Ziel ist es, mit diesem Forum die maßgeblichen Organisationen und Verbände in der Prävention und Gesundheitsförderung sowie die Mitglieder der Nationalen Präventionskonferenz miteinander zu vernetzen. Mit der Durchführung des Präventionsforums, das in diesem Jahr am 13. September 2016 in Berlin stattfindet, ist die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) beauftragt. PHYSIO-DEUTSCHLAND ist Mitglied in der BVPG. Unsere Interessen vertritt dort Michael N. Preibsch, stellvertretender Vorsitzender von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Die meisten Inhalte des Präventionsgesetzes sind im Paragraf 20 des Sozialgesetzbuches V sowie in den Paragrafen 5 und 20 im Sozialgesetzbuch XI verankert, aber auch in anderen Sozialgesetzbüchern hat es mit dem Gesetz Ergänzungen gegeben. Wer sich für den kompletten Wortlaut des Gesetzes interessiert, findet hier die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Gesetz bringt deutlich mehr Geld für Prävention und Gesundheitsförderung

Neben der inhaltlichen Strategie hat das Gesetz auch die finanzielle Basis für Maßnahmen gestärkt. In den zurückliegenden Jahren gaben die Krankenkassen etwa drei Euro pro Versicherten für Prävention und Gesundheitsförderung im Jahr aus. Diese Leistungen werden ab diesem Jahr auf sieben Euro erhöht und sich damit mehr als verdoppeln.

Kranken- und Pflegekassen geben mindestens 511 Millionen Euro für gesundheitsfördernde Maßnahmen aus. Etwa 140 Millionen Euro fließen in Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Kindergärten, Schulen oder ähnlichen Einrichtungen. Ebenfalls 140 Millionen sind für betriebliche Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz vorgesehen. Neben diesen Hauptbereichen investieren die Krankenkassen weitere 200 Millionen Euro in eigene Maßnahmen. "Wir begrüßen die Steigerung der Ausgaben für gesundheitsfördernde Maßnahmen ausdrücklich und rechnen fest damit, dass auch Physiotherapeuten davon profitieren werden", erklärt Michael N. Preibsch.

Haben Sie Fragen zum Gesetz? Oder Beispiele, in denen der Settingansatz bereits gut in der Praxis funktioniert? Dann schreiben Sie uns gerne an merz(at)physio-deutschland.de. Wir greifen alle Fragen auf und werden darüber gesondert berichten.

Im zweiten Teil unserer Artikelserie zur Prävention analysieren wir alles Wichtige für Physiotherapeuten zu den Bundesrahmenempfehlungen und den Handlungsfeldern für Prävention und Gesundheitsförderung.

Ute Merz
(Physiotherapeutin und Pressereferentin des Deutschen Verbandes für Physiotherapie)