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13.04.2017

Entlassmanagement voraussichtlich ab 01. Oktober 2017

Nun soll zum 01. Oktober das neue Entlassmanagement in Kraft treten. Ursprünglich war der 01. Juli geplant. Nach einigem hin und her scheinen sich die Parteien nun geeinigt zu haben.

Warum Entlassmanagement?

Das Entlassmanagement soll den Übergang vom stationären in den ambulanten Bereich optimieren und damit eine bessere und vor allem schnellere Versorgung für die Patienten sicherstellen. Es ermöglicht den Ärzten an Krankenhäusern und stationären Reha-Einrichtungen, den Patienten bei ihrer Entlassung eine therapeutische Verordnung auszustellen, beispielsweise für Physiotherapie.

So soll sichergestellt werden, dass die Patienten im Anschluss an ihren stationären Aufenthalt ohne Verzögerung ambulant therapeutisch versorgt werden, ohne dass das Heilmittelbudget des niedergelassenen Arztes belastet wird.

Terminverschiebung wegen Klage?

Der Gesetzgeber beauftragte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und den GKV-Spitzenverband, einen Rahmenvertrag zum Entlassmanagement zu verhandeln. Die Verhandlungen endeten mit einem Schiedsspruch gegen den die DKG Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einreichte. Grund war: Das Bundesschiedsgericht war der Ansicht, dass für jeden Krankenhauspatienten eine Bewertung durchgeführt werden muss, um den möglichen Bedarf für Entlassmanagement zu prüfen. Dies sah die DKG anders. Sie hielt die Bewertung ausschließlich für diejenigen Patienten für sinnvoll, bei denen der Bedarf ohnehin klar sei.

Wie geht es nun weiter?

Inzwischen scheinen sich die Parteien geeinigt und die DKG ihre Klage zurückgezogen zu haben. Denn die DKG hat ihre Landesgesellschaften darüber informiert, dass nach Einschätzung des DKG-Vorstandes damit zu rechnen ist, dass das Entlassmanagement nun voraussichtlich zum 01. Oktober 2017 in Kraft treten werde. Sobald uns weitere Details zur Klärung vorliegen, informieren wir Sie selbstverständlich.