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06.06.2016

AOK Rheinland/Hamburg: Genehmigungen für Verordnungen außerhalb des Regelfalls wieder notwendig

Die AOK Rheinland/Hamburg hat den Genehmigungsverzicht für physiotherapeutische Verordnungen außerhalb des Regelfalles ab dem Ausstellungsdatum 1. Juli 2016 widerrufen und führt somit das Genehmigungsverfahren wieder ein. Demnach müssen Patienten, die nach dem 30. Juni 2016 eine Physiotherapie-Verordnung außerhalb des Regelfalls erhalten, diese vor dem Behandlungsbeginn genehmigen lassen.

Alle Informationen sowie ein Patienteninformationsblatt finden unsere Mitglieder im Servicebereich unter der Rubrik Heilmittelrichtlinie, ...

Alle Interessierten finden auch Informationen auf der Homepage der AOK Rheinland/Hamburg


An dieser Stelle möchten wir auch auf die Veranstaltung Vorstand on Tour hinweisen, bei der wir berichten werden.