Maier, Reiner
Emmerich Malte
Online Live Schulung des LV Nordrhein-Westfalen
Kurspreis für Nicht-Mitglieder: 175,00 €
Kursbeschreibung
Sie haben die alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gewählt. Damit entscheiden Sie selbst auf Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilung, wie viel Beratung Sie durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihren Betriebsarzt bzw. Ihre Betriebsärztin benötigen.
Eine Voraussetzung für die alternative Betreuung ist, dass Sie spätestens alle 5 Jahre eine 4,5-stündige Fortbildung bei Ihrem Dienstleister besuchen (siehe DGUV Vorschrift 2 Anlage 3). In den Fortbildungen erfahren Sie wichtige Neuerungen und vertiefen Ihre Fachkenntnisse zum Arbeitsschutz.
Der Landesverband ist Kooperationspartner der BGW und bietet Refresher 5 Jahre nach Erstschulung an. In der Fortbildungsveranstaltung werden Erfahrungen mit der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung ausgetauscht und das Thema Unterweisung als Folge einer Gefährdungsbeurteilung besprochen.
Sie verlieren die Berechtigung für die alternative Betreuung, falls Sie nicht rechtzeitig an einer Fortbildung teilnehmen. Sie müssen dann einen Vertrag über die Regelbetreuung abschließen.
Seit Januar 2015 fordern die staatlichen Aufsichtsbehörden auch bei der bedarfsorientierten alternativen Betreuung für die Anerkennung eine schriftliche Bestellung in Form eines Betreuungsvertrages. Als Kooperationspartner der BGW und Schulungsgeber für die bedarfsorientierte alternative Betreuung weisen wir darauf hin, dass mit einem zusätzlichen Betreuungsvertrag weitere Kosten entstehen.
Die Anschlussvereinbarung muss nach der Schulung in einem Rahmenvertrag, der die Prüfkriterien der Aufsichtsbehörden erfüllt, mit Herrn Maier ( ) geschlossen werden.
Anhang
Kurszeiten
Donnerstag, 22.04.2027 15:00–20:00 Uhr
Auskunft
Fortbildung auch für Logopäden, Ergotherapeuten, Masseure/med. Bademeister, Podologen
Anmeldung
Die BGW wird künftig eine Überschreitung der Fristen nicht mehr zulassen. Die DGUV Vorschrift 2 ermöglicht mit der 5-Jahresfrist bereits einen sehr langen Zeitraum zur Teilnahme an den Fortbildungen der alternativen Betreuung.
Daher empfehlen wir Ihnen künftig bereits 4 Jahre nach Ihrer letzten Schulungsteilnahme, eine Fortbildung bei Ihrem Dienstleister zu buchen.
Falls eine BGW Schulung bereits über einen anderen Anbieter absolviert wurde und die Frist von spätestens 5 Jahren nicht eingehalten wurde, ist eine Teilnahme zur bedarfsorierentierten alternativen Betreuung nicht mehr möglich.