Service zum Bundesrahmenvertrag: Aktualisierung der Preise zum 01. Dezember 2021
Ab dem 01. Dezember 2021 gelten geänderte Preise für alle Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen. Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND finden auf unserer Sonderseite zum Bundesrahmenvertrag nach dem Login die entsprechende Zuzahlungsliste, die ab dem 01. Dezember 2021 für alle Behandlungen ab diesem Tag gilt.
Hier geht es direkt zur Sonderseite Bundesrahmenvertrag – einfach klicken, einloggen und alle wichtigen Infos zum Bundesrahmenvertrag nachlesen.
Splitting der Verordnungen
Die aktuellen Preise gelten für alle Behandlungen einer Verordnung, die bis einschließlich dem 30. November 2021 erbracht werden. Für alle Behandlungen ab dem 01. Dezember gelten dann die neuen Preise sowie die angepassten Zuzahlungen. Die entsprechende Zuzahlungsliste finden Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND auf der Sonderseite unter „Zuzahlungslisten und Patienteninformationen“ hier.
Preisanpassungen sind Teil der Vertragsvereinbarungen
Die erneute Preisanpassung ab dem 01. Dezember 2021 ist erforderlich aufgrund der sogenannten Zahlbeträge, die vom 01. August bis einschließlich 30. November auf die vereinbarten Vergütungen pro Leistung aufgeschlagen wurden. Diese waren ein finanzieller Ausgleich für das verzögerte Inkrafttreten der Vergütungen. Ab dem 01. Dezember 2021 greift nun die reguläre Erhöhung der Vergütung um 14,09 Prozent.
Anerkenntnis muss bis zum 31. Januar 2022 erfolgt sein
Bitte beachten Sie: Für alle, die den neuen Bundesrahmenvertrag noch nicht anerkannt haben, haben wir eine Infografik erstellt, die das Anerkenntnisverfahren in vier Schritten einfach erklärt – einfach hier klicken und den Tipps folgen. Jede Praxis muss den neuen Bundesrahmenvertrag bis zum 31. Januar 2022 anerkannt haben, um ab dem 01. Februar 2022 noch Verordnungen gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können.
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